Die Ehe ist nach katholischem Verständnis ein Sakrament. Das große Ereignis, das einen neuen Lebensabschnitt einläutet, will gut vorbereitet sein. Dazu gehört nicht nur die Vorbereitung der Feier nach der Trauung, sondern vor allem die Planung der kirchlichen Hochzeit selbst und die persönliche und gemeinsame innere Vorbereitung auf dieses einmalige Sakrament.
Im Folgenden sollen zu diesem Thema einige wichtige Fragen beantwortet werden.
Bei der Ehe, der wichtigsten Beziehung im Leben zweier Menschen, geht es nicht um einen gegenseitigen Vertrag, der in diesem Fall keine Kündigungsmöglichkeit hat. Die Eheschließung kann nicht einfach nur ein bürokratischer Akt sein, der „mal eben“ abgewickelt wird.
Die Ehe ist ein Sakrament, d.h. eine von Gott gestiftete, dauerhafte Verbindung. Diese Verbindung wird durch die kirchliche Trauung unter Gottes Segen gestellt. Gott will für das Brautpaar Ratgeber und Begleiter sein. Braut und Bräutigam schließen daher nicht nur untereinander einen Bund, sondern gleichzeitig auch einen Bund mit Gott. Einen Bund für die Ewigkeit, der insbesondere auch das behütete Aufwachsen von Kindern vorsieht.
In der Regel sollte ein Paar, das sich kirchlich trauen lässt, vorher standesamtlich heiraten. Allerdings ist das in Deutschland mittlerweile nicht mehr verpflichtend. Man kann also auch kirchlich heiraten, wenn man nicht standesamtlich verheiratet ist. Allerdings erkennt der Staat eine kirchliche Hochzeit nicht an und die Vorteile, die sich normalerweise aus einer Eheschließung ergeben (Steuer, Erbrecht, etc.) können in diesem Fall nicht genutzt werden. Aus diesem Grund empfiehlt die Kirche die standesamtliche Trauung vor der kirchlichen Trauung.
Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden. Gehört der Partner einer anderen anerkannten christlichen Konfession an (z.B. einer evangelischen Kirche), ist die Eheschließung in der Regel kein Problem. Der trauende Geistliche kann in diesem Fall selbst die Genehmigung zur konfessionsverschiedenen Ehe erteilen.
Ist der Partner andererseits nicht christlich und/oder aus der Kirche ausgetreten, so benötigt man einen bischöflichen Dispens vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit. Um diesen Dispens zu bekommen, muss der ungetaufte oder ausgetretene Partner bereit sein, den katholischen Glauben des Partners anzuerkennen und zu respektieren. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit ihrer Heimatpfarrei auf.
In beiden Fällen muss sich der katholische Partner verpflichten, nach Kräften alles zu tun, damit Kinder, die aus der Ehe hervorgehen, katholisch getauft und erzogen werden. Der andere Partner muss von dieser Verpflichtung unterrichtet sein.
Während der Staat Ehescheidungen zulässt und mit Vollzug einer Solchen die Ehe als aufgelöst betrachtet, ist die Ehe im katholischen Glauben unauflöslich. Eine Scheidung ist daher nach katholischem Verständnis nicht möglich.
Wenn man sich nicht mehr versteht oder auseinandergelebt hat, empfehlen wir Ihnen eine Eheberatung, um Ihrer Beziehung eine Chance zu geben.
Eine Annullierung ist keine Scheidung. Eine Annullierung bedeutet, dass eine Ehe nicht aufgelöst wird, sondern niemals bestanden hat.
Bei einem sog. Annullierungsverfahren muss daher nachgewiesen werden, dass wenigstens ein Ehepartner Kernbereiche der Ehe ausgeschlossen hat.
Das kann der Fall sein, wenn bei mindestens einem der Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung ein Willensmangel vorlag. Beispiel dafür wäre eine Schein- oder Zwangsehe. Auch wenn ein Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung Vorbehalte gegen die Ehe hatte, oder die Zeugung von Kindern kategorisch ausschloss, kann eine Eheschließung für ungültig erklärt werden.
Man muss hier drei Fälle unterscheiden:
1. Beide Partner sind katholisch:
Katholiken können nur einmal katholisch heiraten (Ausnahme: der Ehepartner ist verstorben oder die Ehe wurde annulliert).
2. Ein Partner ist evangelisch:
Bei evangelischen Christen zählt bereits die standesamtliche Trauung als katholisch gültig. D.h., wenn der evangelische Partner schon einmal standesamtlich verheiratet war, kann man diesen Partner nicht mehr katholisch heiraten.
3. Ein Partner ist nicht christlich getauft:
Wenn ein Paar, wo beide Ehegatten nicht getauft sind, standesamtlich heiratet, gilt diese Ehe als katholisch gültige Ehe und es kann dadurch nach einer Scheidung nicht mehr katholisch heiraten.
Die wichtigste Voraussetzung ist der Wille von Braut und Bräutigam, im Namen Gottes den Bund der Ehe zu schließen. Soll die Hochzeit einfach ein Spektakel sein oder möchte man die kirchliche Trauung nur des Ambientes wegen, so ist diese Voraussetzung nicht gegeben.
Darüber hinaus muss für eine katholische Trauung natürlich einer der Partner katholisch sein. In der Regel ist auch die Firmung dieses Partners als letztes der drei Initiationssakramente Voraussetzung für das Ehesakrament. Es gibt Ausnahmen, die Sie mit dem Priester besprechen können.
Außerdem gilt, dass grundsätzlich keiner der beiden Partner bereits verheiratet sein darf.
Um nachzuweisen, dass Sie nicht bereits kirchlich verheiratet sind, benötigen wir einen Auszug aus dem Taufbuch. In diesem wird nämlich die kirchliche Eheschließung vermerkt. Wenn Sie in unserer Pfarrei Christkönig getauft wurden, brauchen Sie dafür nichts weiter zu tun. Wenn Sie außerhalb getauft wurden, fragen Sie bitte in Ihrer Taufpfarrei nach diesem Auszug für die kirchliche Trauung.
Wenn die standesamtliche Trauung bereits stattgefunden hat, ist auch dieser Nachweis beim Traugespräch abzugeben.
Es ist sinnvoll, sich mindestens zwölf Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin im Pfarrbüro zu melden, um den Termin zu fixieren. Natürlich nehmen auch die Vorbereitungen der Feier viel Zeit in Anspruch. Je früher Sie also mit der Organisation beginnen, desto weniger Stress kommt kurz vor der Hochzeit auf.
Mit dem trauenden Geistlichen findet im Vorfeld der Trauung mindestens ein Traugespräche statt, in dem einerseits die Formalitäten geregelt werden, andererseits der Gottesdienst geplant wird. Auf die Gestaltung des Gottesdienstes können Sie natürlich Einfluss nehmen. Dazu gehören auch Fragen wie Kirchenschmuck oder Ähnliches. Besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen diesbezüglich einfach mit dem Priester.
Natürlich gibt es vor einer Trauung viele Dinge zu planen und zu organisieren. Aber was wäre wichtiger, als sich gut auf ein gemeinsames Leben mit dem Partner vorzubereiten? Was wird sich für mich ändern? Welche Wünsche und Erwartungen habe ich an die Ehe und an meinen Partner? Wie bewältigen wir mögliche Krisen? Der Kurs wird genau diese u. ä. Fragen behandeln, so dass man sich letztendlich auch bewusst macht, was es heißt „Bis dass der Tod euch scheidet.“
Die kirchliche Trauung muss vor mindestens zwei Zeugen geschehen. Diese bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass die Ehe geschlossen wurde.
Abgesehen davon, dass die Brautleute oft aus verschiedenen Orten kommen, ist das nicht verpflichtend. Obwohl sich viele Menschen dazu entscheiden, in ihrer Heimatkirche zu heiraten, ist es prinzipiell möglich, in jeder katholischen Kirche auf der Welt zu heiraten.
Das bedeutet, wenn Sie nicht aus Flieden kommen, aber trotzdem in einer unserer Kirchen heiraten möchten, können Sie das gerne tun. Sprechen Sie jedoch vorher unbedingt mit Ihrem Heimatpriester, da dieser die Erlaubnis dazu geben und die Formalitäten regeln muss. Umgekehrt ist es genauso. Wenn Sie in einer anderen Pfarrei heiraten wollen, sprechen Sie zuerst mit Ihrem Ortspfarrer.
Eine Trauung an außergewöhnlichen Orten (zu Hause, Wald, See, etc.) ist nach katholischem Kirchenrecht nicht möglich.
Katholische Pfarrgemeinde
Christkönig • Flieden
Hauptstraße 25
36103 Flieden
Telefon: 06655 / 15 10
Pfarrbüro - Öffnungszeiten
Montag-Donnerstag: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag: 17 bis 19 Uhr
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